Angel-Guide: John Chowns

Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmeverbote in Holland - Angeln in NL

Zeige Respekt gegenüber der Natur
Gesetzeskonform angeln gehen: Erfahre alles über Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmeverbote für verschiedene Fischarten in Holland.
Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmeverbote in Holland - Angeln in NL
Angeln in Holland (Foto von: Juan Trevilla Martínez)

„Grüß Dich Meister! Mein Name ist John Chowns und ich lade dich gerne ein, mit mir aufregende Raubfischreviere in Holland zu entdecken. Die Niederlanden ist ein toller Ort für Raubfischangler! Als erfahrener Angel Guide biete ich dir Zander Guiding, Hecht Guiding und Barsch Guiding mit einem Profi an. Ich zeige dir nicht nur die besten Angelstellen in Holland, sondern auch die bewährtesten Angeltechniken sowie die richtige Auswahl von Angelruten und Angelrollen. Begleite mich doch auf meiner Guiding-Tour und erlebe mit mir Holland von seiner Abenteuerreichsten Seite!
John Chowns

Angeln Guide: John Chowns

Professioneller Angler

John Chowns

In Holland gelten stet strenge Regelungen zum Schutz der Fischbestände. Dazu zählen unter anderem auch Schonzeiten, Mindestmaße plus vollständige Entnahmeverbote für bestimmte Fischarten. Solche Vorschriften dienen nicht nur dem Tierwohl, sondern auch dem langfristigen Erhalt eines gesunden ökologischen Gleichgewichts in den Gewässern Hollands! Denke daran, dass du in den Niederlanden ein Gast bist und dort nur zu Besuch bist. Bitte beachte deshalb die folgenden Regelungen.

 

Schonzeiten in den Niederlanden

Für Fischarten, wie zum Beispiel Hecht, Zander oder Barsch, gelten in den Niederlanden festgelegte Schonzeiten. Innerhalb dieser Zeiträume ist das gezielte Raubfisch- und auch Friedfisch-angeln auf diese Arten untersagt. Werden solche Fische, egal ob Raubfisch oder Friedfisch, dennoch versehentlich gefangen, müssen diese sofort, schonend und lebend wieder in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden! Bitte möglichst ohne ihn aus dem Wasser zu entnehmen.

FischartSchonzeit
Hecht1. März bis zum letzten Samstag im Mai*1
Barsch,
Zander
1. April bis zum letzten Samstag im Mai*1
Aaland,
Barbe,
Döbel
1. April bis einschließlich 31. Mai
Flussneunauge1. März bis einschließlich 30. April
und 1. November bis einschließlich 31. Januar
Bachforelle1. Oktober bis einschließlich 31. März
Aal,
Meerforelle,
Lachs,
Maifisch,
Quappe,
Hasel,
Nase,
Äsche,
Meeresneunauge
,
Wels
Ganzjähriges Fangverbot

*1 Das Ende der Schonzeit für Hecht, Barsch und Zander fällt auf den letzten Samstag im Mai. Ab diesem Tag ist das Angeln mit Kunstködern auf Raubfische wieder erlaubt. (Beispiel: im Jahr 2018 war dies der 26. Mai.)

 

Beachte die Mindestmaße

Zusätzlich zu den Schonzeiten gibt es für viele Fischarten gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße. Fische, die kleiner als das jeweilige Mindestmaß sind, darfst du nicht aus dem Gewässer entnehmen. Auch sie sind behutsam zurückzusetzen, um ihnen die Chance zu geben, weiterzuwachsen und sich fortzupflanzen. Bitte berücksichtige das.

Entnahmeverbote

Einige Arten unterliegen in den Niederladen sogar einem generellen Entnahmeverbot – unabhängig von Fischgröße oder Jahreszeit. Diese Fische dürfen grundsätzlich nicht mitgenommen, sondern müssen stets zurückgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Arten von Süßwassergrundeln oder geschützte Fischarten.

Regionale Unterschiede beachten

Die Niederlande sind ein echtes Angelparadies – mit einem riesigen Netz aus Kanälen, Flüssen, Seen und Poldergewässern. Doch aufgepasst: Neben den landesweiten Vorschriften gibt es in manchen Regionen oder Gewässern zusätzliche lokale Regeln. Dazu zählen zum Beispiel verlängerte Schonzeiten oder besondere Entnahmebeschränkungen.

Diese Infos findest du ganz einfach in deinen Angelpapieren, über die VISplanner-App oder direkt bei den zuständigen Behörden vor Ort.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Regeln ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Respekt gegenüber der Natur und dem gemeinsamen Hobby.
Wenn du in Holland angeln willst, informier dich am besten vorab, was in deinem Zielgewässer gilt – so bist du auf der sicheren Seite und trägst zu einem fairen, nachhaltigen Angeln bei.

 

Mindestmaße in Holland

In den Niederlanden gelten für viele Fischarten gesetzlich festgelegte Mindestmaße. Diese Regelung ist wichtig, damit junge Fische genug Zeit haben, sich mindestens einmal fortzupflanzen – und so langfristig stabile Bestände gesichert bleiben. Du leistest damit einen aktiven Beitrag zum Erhalt gesunder Gewässer und einer ausgewogenen Fischpopulation.

Wenn du einen Fisch fängst, der kleiner ist als das vorgeschriebene Mindestmaß, gilt ganz klar:

Du musst ihn sofort, vorsichtig und lebend in dasselbe Gewässer zurücksetzen, aus dem du ihn geholt hast.

Achte dabei darauf, den Fisch möglichst wenig zu stressen. Am besten löst du den Haken direkt im Wasser oder fasst ihn mit nassen Händen an, damit seine empfindliche Schleimhaut nicht beschädigt wird.

Diese Pflicht gilt übrigens immer – egal, ob du den Fisch gezielt beangelt hast oder er zufällig an den Haken ging. Die Einhaltung der Mindestmaße ist nicht nur Gesetz, sondern auch ein Zeichen von Respekt gegenüber der Natur und deiner Verantwortung als Angler.

FischartMindestmaß
Bachforelle25 cm
Barbe30 cm
Barsch*222 cm
Blauleng70 cm
Döbel30 cm
Flunder20 cm
Flussneunauge20 cm
Gefleckter Flügelbutt20 cm
Hecht45 cm
Hering20 cm
Kabeljau35 cm
Köhler35 cm
Leng63 cm
Makrele30 cm
Meeräsche
Pferdemakrele15 cm
Pollack30 cm
Sardine11 cm
Schellfisch30 cm
Schleie25 cm
Scholle27 cm
Seehecht (Hechtdorsch)27 cm
Seezunge24 cm
Wittling27 cm
Wolfsbarsch42 cm
Zander42 cm

*2 Für Barsch gilt ein Mindestmaß von 22 cm nur in bestimmten Gewässern. In vielen holländischen Binnengewässern ist das Angeln auf kleinere Barsche (z. B. beim Spinnfischen) jedoch erlaubt. Bitte lokale Regelungen beachten!

 

Rücksetzpflicht und besondere Regelungen für bestimmte Fischarten in Holland

In Holland gibt es für bestimmte Fischarten eine generelle Entnahmeverbotsregelung. Das bedeutet, dass diese Fische unter keinen Umständen mitgenommen werden dürfen – unabhängig von ihrer Größe, dem Fangzeitpunkt oder dem Fanggerät.

Zu diesen besonders geschützten Arten zählen:

Aal, Lachs, Meerforelle, Finte und Maifisch.

Wird eine dieser Arten gefangen, ist sie unverzüglich, möglichst schonend und lebend wieder in dasselbe Gewässer zurückzusetzen. Der Schutz dieser Fischarten dient der Arterhaltung, da viele von ihnen in ihrer Population gefährdet oder stark rückläufig sind.

*Hinweis zu untermaßigen Barschen 2:

  • Für den Barsch gelten in bestimmten Situationen Ausnahmen. Untermaßige Barsche – also solche, die kleiner als das vorgeschriebene Mindestmaß sind – dürfen lebend aufbewahrt werden, vorausgesetzt:
  • Sie werden in einem Setzkescher, Eimer oder geeigneten Behälter mit Wasser gehalten,
    und anschließend lebend in dasselbe Gewässer zurückgesetzt.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für das IJsselmeer, wo strengere Schutzvorschriften bestehen.

 

Zudem ist es erlaubt, untermaßige Barsche als Köderfische zu verwenden, allerdings mit klarer Begrenzung:

Die maximale Anzahl an getöteten Barschen unterhalb des Mindestmaßes, die man zum Zweck der Köderfischnutzung im Besitz haben darf, beträgt 20 Stück – wiederum mit Ausnahme des IJsselmeer, wo diese Regel nicht gilt.

 

Offizielle Quellen zu Schonzeiten und Regeln in den Niederlanden

 

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Für weitere Fragen wirf gerne einen Blick in mein FAQ.

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